Allgemeine Geschäftsbedingungen – MuchBetter-Partnerprogramm

Um am MuchBetter-Partnerprogramm teilnehmen zu können, müssen Partner diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einhalten ("Geschäftsbedingungen"). INDEM SIE DAS Kontrollkästchen „Allgemeine Geschäftsbedingungen, bevor Sie mit Ihrer Bewerbung fortfahren“ AKTIVIEREN, STIMMEN SIE ZU, AN DIESE BEDINGUNGEN GEBUNDEN ZU SEIN.

MIRROS IOM Ltd, Firmennummer 018367V, mit Sitz in Burleigh Manor, Peel Road, Douglas, IM1 5EP, Isle of Man („MuchBetter“ oder "uns") und Ihnen, jeweils eine Partei oder zusammen die Parteien.

MIR Limited UK Ltd, Firmennummer 10417552, mit eingetragenem Sitz in Signature by Regus, Berkeley Square, Berkeley Square House, 2nd Floor, London, W1J 6BD („MuchBetter“ oder "uns") und Ihnen, jeweils eine Partei oder zusammen die Parteien.

1. Das MuchBetter-Partnerprogramm ermöglicht es Partnern, Provisionen durch die Vermittlung der MuchBetter-Dienste an Neukunden (natürliche Personen) zu generieren („MuchBetter-Partnerprogramm“). Definitionen und Interpretation

1.1 Die folgenden Begriffe, wenn sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet werden, haben die folgende Bedeutung:

Affiliate bedeutet eine natürliche oder juristische Person, die ein autorisiertes Kundenkonto führt, die sich registriert hat und von uns als Mitglied des MuchBetter-Partnerprogramms akzeptiert wird, nachdem alle erforderlichen Genehmigungen, einschließlich KYC-Verfahren, wie von uns nach eigenem Ermessen festgelegt, akzeptiert wurden. Wo es der Kontext erfordert, beziehen sich diese Bedingungen gelegentlich auf den Partner als „Sie“.
Affiliate-Kundenkonto bezeichnet das/die im Namen des Partners bei MuchBetter geführte(n) Kundenkonto(s).
Konto für das Partnerprogramm bezeichnet das Konto des MuchBetter-Partnerprogramms, identifiziert durch den Benutzernamen, die Kontonummer und die Anmeldeinformationen des Partners, mit denen die Konten der empfohlenen Kunden verknüpft sind.
Angegliederte Verwandte bedeutet: (i) wenn der Partner eine juristische Person ist, jeder Partner, Direktor, leitende Angestellte, Anteilseigner oder Mitarbeiter des Partners; oder (ii) wenn der Partner eine natürliche Person ist.
Anwendbare Gesetze und Vorschriften bezeichnet alle Gesetze, Statuten, Regeln, Verordnungen, Anordnungen, Rundschreiben, Dekrete, Richtlinien, Urteile, Entscheidungen oder sonstigen ähnlichen Mandate einer anwendbaren zentralen, nationalen, staatlichen oder lokalen Regierungsbehörde mit zuständiger Gerichtsbarkeit oder Anwendung gegenüber der Partei, a Empfohlener Kunde oder fraglicher Gegenstand.
Kommission bezeichnet die von MuchBetter an den Partner zu zahlende Provision für die Vermittlung der MuchBetter-Dienste an Neukunden gemäß Ziffer 3 (Provision) hiervon.
Vertrauliche Informationen bedeutet (i) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; (ii) Geschäftsgeheimnisse, Geschäftspläne, Strategien, Methoden und/oder Praktiken jeder Partei; und (iii) alle anderen Informationen in Bezug auf eine der Parteien oder ihr Geschäft, die der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen über das Personal, die Produkte, Kunden, Marketingstrategien, Dienstleistungen oder zukünftigen Geschäftspläne der beiden Parteien. Ungeachtet des Vorstehenden schließen vertrauliche Informationen ausdrücklich aus (A) Informationen, die jetzt öffentlich zugänglich sind oder später durch Veröffentlichung oder anderweitig ohne Handlung oder Verschulden der anderen Partei öffentlich bekannt werden; (B) Informationen, die jeder Vertragspartei uneingeschränkt bekannt sind, bevor sie von der anderen Vertragspartei im Rahmen dieser Vereinbarung aus ihren eigenen unabhängigen Quellen stammen, wie durch die schriftlichen Aufzeichnungen dieser Vertragspartei belegt, und die weder direkt noch indirekt von der anderen Partei erworben wurden Party; (C) Informationen, die jede Partei von einem Dritten erhält, von dem die empfangende Partei vernünftigerweise weiß, dass sie ein gesetzliches Recht hat, solche Informationen zu übermitteln, und nicht verpflichtet ist, diese Informationen vertraulich zu behandeln; und (D) Informationen, die unabhängig von den Mitarbeitern oder verbundenen Unternehmen einer der Parteien entwickelt wurden, vorausgesetzt, dass jede Partei nachweisen kann, dass dieselben Mitarbeiter oder verbundenen Unternehmen keinen Zugang zu den hierunter erhaltenen vertraulichen Informationen hatten.
Kundenkonto bedeutet das E-Geld-Konto, das bei MIR Limited („MuchBetter-Kundenkonto“) im Namen eines Kunden registriert ist (mit Ausnahme des eigenen und jedes anderen verbundenen Kundenkontos).
Gebühreneinnahmen bezeichnet die Netto-Transaktionsgebühren, die von einem MuchBetter-Händler für den Erhalt von Zahlungen von markierten Konten erhoben werden, ausgenommen Transaktionsgebühren in Bezug auf Zahlungen, die mit der MuchBetter-Prepaid-Karte getätigt wurden, Devisengebühren, Rabatte, Rückbuchungskosten, Rückbuchungskosten, Verwaltungsgebühren und dergleichen andere anwendbare Gebühren, wie zwischen MuchBetter und dem Händler vereinbart. Gebühreneinnahmen schließen alle Gutschriften und Prämien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Cashbacks) für markierte Konten aus.
Geistigen Eigentums bedeutet alle Patente, Warenzeichen, Urheberrechte, Designrechte (ob registrierbar oder nicht), Logos, Urheberrechte, Handels-, Geschäfts- und Domänennamen, Urheberpersönlichkeitsrechte, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an Datenbanken, Rechte an Computersoftware und ähnliches Rechte oder Pflichten, ob eintragungsfähig oder nicht (einschließlich aller Anträge und Erneuerungen oder Erweiterungen solcher Rechte) in jedem Land;
Neukunde bezeichnet eine natürliche Person, die zum Zeitpunkt der Empfehlung durch den Partner an MuchBetter gemäß Ziffer 2 kein bestehendes Kundenkonto hat.
MuchBetter-Händler bezeichnet ein Unternehmen, eine Vereinigung, eine Personengesellschaft, einen Trust oder eine andere Einheit oder Organisation, die von MIR Limited UK Ltd akzeptiert wurde, um Online-Zahlungen von Kunden für Waren und Dienstleistungen über die MuchBetter-Dienste zu akzeptieren.
MuchBetter-Dienste bezeichnet den E-Geld-Zahlungsdienst MuchBetter
Verbotene Aktivitäten bedeutet die in Abschnitt 4 aufgeführten Aktivitäten oder andere Aktivitäten, die von MuchBetter von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden.
Empfohlener Kunde bezeichnet einen Neukunden, der vom Partner über den Link in den genehmigten Medien des Partners an MuchBetter-Dienste verwiesen wurde und der erfolgreich ein Kundenkonto gemäß den geltenden Geschäftsbedingungen für Kunden registriert hat.
Markiertes Konto bezeichnet das Kundenkonto eines geworbenen Kunden, der zum Zwecke der Generierung von Provisionen mit dem Affiliate-Kundenkonto verknüpft wurde.

1.2 Die MuchBetter-Kunden-Geschäftsbedingungen, die das jeweilige Affiliate-Kundenkonto regeln, in der jeweils gültigen Fassung (die „AGB Kundenkonto“), sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten für den Partner und das Partner-Kundenkonto. Die MuchBetter Kunden-AGB sind verfügbar Hier.

1.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer der Bestimmungen der anwendbaren Geschäftsbedingungen des Kundenkontos und diesen Geschäftsbedingungen des Partnerprogramms haben diese Geschäftsbedingungen des Partners im Umfang des Widerspruchs Vorrang. Großgeschriebene Wörter haben die gleiche Bedeutung wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden von MuchBetter, sofern hierin nicht anders definiert.

1A. Beitritt zum MuchBetter-Partnerprogramm

Um dem MuchBetter-Partnerprogramm als Partner beizutreten, müssen Sie einen ausgefüllten Antrag einschließlich der erforderlichen KYC-Dokumente unter einreichen Anmeldeformular für Partner
Durch das Einreichen eines Antrags versichern und garantieren Sie hiermit, dass während der gesamten Laufzeit Ihrer Teilnahme am MuchBetter-Partnerprogramm:

A. die in Ihrer Partnerbewerbung bereitgestellten Informationen korrekt und aktuell sind und Sie diese bei Bedarf fortlaufend aktualisieren werden, um sicherzustellen, dass sie korrekt bleiben;

B. Sie haben sich noch nicht als Partner registriert, es sei denn, MuchBetter hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt;

C. Sie sind mindestens 18 Jahre alt, rechtlich in der Lage, einen verbindlichen Vertrag einzugehen, und Ihnen sind keine rechtlichen, kommerziellen, vertraglichen oder sonstigen Beschränkungen bekannt, die Ihrer Teilnahme am MuchBetter-Partnerprogramm gemäß diesen Bedingungen entgegenstehen;

D. für den Fall, dass Sie sich im Namen eines Unternehmens registrieren, dass Sie das uneingeschränkte Recht, die Befugnis und die Vollmacht haben, diese Bedingungen im Namen des Unternehmens einzugehen.

e. Sie haben ein Kundenkonto erstellt und zugestimmt, die in Ihrer Gerichtsbarkeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden einzuhalten.

F. Sie dürfen Ihr Affiliate-Kundenkonto nur zum Zwecke des Erhalts einer Provision gemäß diesen Bedingungen und nicht für andere kommerzielle Zwecke wie den Handel oder die Führung eines Unternehmens verwenden, es sei denn, Sie haben uns zuvor schriftlich zugestimmt.

G. Sie sind nicht in einem Land ansässig, das nicht bedient wird, wie in unserer Richtlinie zu Kontoverstößen und verbotenen Ländern beschrieben. Die Liste der nicht belieferten Länder ist verfügbar hier.

H. Sie haben unsere Datenschutzrichtlinie gelesen und stimmen ihr zu, einschließlich unserer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Dienste von Drittanbietern, wie beschrieben hier.

ich. Sie haben zugestimmt, unsere Richtlinie zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption einzuhalten.

Nach Abschluss des Antrags werden wir nach unserem alleinigen Ermessen prüfen, ob Sie als Partner infrage kommen.

2 Empfehlungen

2.1 Der Partner arbeitet nach Treu und Glauben mit MuchBetter zusammen, um die MuchBetter-Dienste gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bewerben und an neue Kunden zu verweisen. Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass MuchBetter nach eigenem Ermessen entscheiden kann, ob Neukunden als empfohlene Kunden akzeptiert werden oder nicht.

2.2 Die Rechtsbeziehung zwischen MuchBetter und jedem geworbenen Kunden liegt in der alleinigen Zuständigkeit und Verantwortung von MuchBetter. Mit Ausnahme von Klausel 3 (Provision) ist MuchBetter nicht verpflichtet, dem Partner Einzelheiten solcher Beziehungen offenzulegen.

2.3 Der Partner ist nicht befugt, geworbene Kunden zu akzeptieren oder Verträge im Namen von MuchBetter abzuschließen, und darf keine Versprechungen, Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien für finanzielle Entschädigungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Cashback) oder andere Belohnungen abgeben oder abgeben entwickelt, um empfohlene Kunden zur Nutzung der MuchBetter-Dienste anzuregen, sei es ausdrücklich oder stillschweigend.

2.4 Der Partner darf keine Partner-Verwandten an MuchBetter verweisen und MuchBetter ist nicht verpflichtet, dem Partner eine Provision in Bezug auf Partner-Verwandte zu zahlen. Wenn geworbene Kunden zu Affiliate-Verwandten werden, muss der Affiliate MuchBetter unverzüglich benachrichtigen und MuchBetter stellt die Zahlung von Provisionen in Bezug auf den Affiliate-Verwandten mit sofortiger Wirkung ein.

2.5 Um am MuchBetter-Partnerprogramm teilnehmen zu können, müssen Sie ein Partnerkonto beantragen, indem Sie die spezielle Anmelderessource für Partner verwenden. Nach erfolgreicher Registrierung stellt MuchBetter Ihre Empfehlungslinks bereit.

MuchBetter wird auch Ihre Provisionsberichte und andere Tools, Vermögenswerte und Informationen von Zeit zu Zeit und je nach Bedarf bereitstellen.

3 Kommission

3.1 Als Gegenleistung für die gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbrachten Dienstleistungen zahlt MuchBetter dem Partner die folgende Provision:

einen Teil der Gebühreneinnahmen aus gekennzeichneten Konten gemäß der folgenden Tabelle:

EbenePro Monat generierter Gebührenumsatz (USD)Affiliate-Provisionssatz/Monat
1Bis zu 10.00015 %
210.001 – 30.00020 %
330.000 und mehr30 %

Zur Klarstellung: Sofern nicht anders schriftlich von MuchBetter vereinbart, hat jeder geworbene Kunde nur ein markiertes Konto. MuchBetter zahlt keine Provision an den Partner in Bezug auf andere Kundenkonten, die von geworbenen Kunden gehalten werden.

3.2 MuchBetter kann nach freiem Ermessen die Zahlung von Provisionen in Bezug auf einen empfohlenen Kunden einstellen und zukünftige Provisionszahlungen mit einer an den Partner in Bezug auf den betreffenden empfohlenen Kunden gezahlten Provision zurückfordern oder verrechnen, wenn MuchBetter berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass der betreffende empfohlene Kunde davon ausgeht :

(a) zum Zeitpunkt der Empfehlung durch den Partner ein Kundenkonto hatte (entweder durch ihre direkte Beziehung zu MuchBetter oder durch einen anderen Dritten);

(b) zum Zeitpunkt der Empfehlung ein Affiliate-Verwandter war oder später ein Affiliate-Verwandter wird;

(c) eine verbotene Aktivität ausführt oder dies versucht.

MuchBetter wird den Partner im Voraus oder, falls dies nicht möglich ist, unmittelbar danach über eine solche Aussetzung informieren und die Gründe für die Aussetzung angeben, es sei denn, dies würde angemessene Sicherheitsmaßnahmen gefährden oder anderweitig rechtswidrig sein.

3.3 MuchBetter zahlt die Provision innerhalb von 15 Arbeitstagen (oder in einer anderen von MuchBetter festgelegten Häufigkeit) nach dem Ende des Kalendermonats, für den die Provision fällig und zahlbar ist. Die Provision wird auf das Kundenkonto des MuchBetter-Partners oder auf das Bankkonto des Partners eingezahlt, wie korrekt angegeben und vom Partner MuchBetter im Voraus gemäß Abschnitt 3.8 unten mitgeteilt.

3.4 Die Provision enthält gegebenenfalls die Mehrwertsteuer oder andere anwendbare Verkaufs- oder Dienstleistungssteuern. Wenn der Partner ein Unternehmen betreibt, das der Mehrwertsteuer oder einer ähnlichen Verkaufs- oder Dienstleistungssteuer unterliegt, muss der Partner MuchBetter in einer Form und in Abständen, die von Zeit zu Zeit zwischen den Parteien vereinbart werden, eine von der entsprechenden Steuer anerkannte Mehrwertsteuerrechnung ausstellen Behörde zum Zweck der Rückforderung der an die Kommission gezahlten Mehrwertsteuer. Der Begriff „MwSt.“ bezeichnet die Mehrwertsteuer oder eine entsprechende Verkaufssteuer in einer relevanten Gerichtsbarkeit. Die Parteien arbeiten nach Treu und Glauben zusammen, um eine effiziente steuerliche Behandlung der hierin vorgesehenen Lieferungen und Gegenleistungen zu erreichen.

3.5 MuchBetter shall make commission reports available to Affiliate in such detail as MuchBetter determines from time to time. Affiliate must promptly and carefully review all reports on a regular basis and notify MuchBetter of any errors or discrepancies.</[>

3.6 Der Partner hat fünfzehn (15) Tage ab dem Datum jeder Provisionszahlung („Anspruchszeitraum“) den Betrag oder die Berechnung der gezahlten Provision anzufechten ("Ansprüche"). Wenn innerhalb des Anspruchszeitraums eine Benachrichtigung erfolgt, wird MuchBetter angemessene kommerzielle Anstrengungen unternehmen, um Fehler oder Unstimmigkeiten zu untersuchen und zu beheben und eine ausstehende Provision an den Partner zu zahlen. Wenn der Partner MuchBetter nicht innerhalb der Anspruchsfrist über einen Anspruch informiert, wird davon ausgegangen, dass der Partner die Provision genehmigt. Nach Ablauf der Anspruchsfrist ist MuchBetter nicht verpflichtet, Ansprüche zu untersuchen, und soweit gesetzlich zulässig, stellt der Partner MuchBetter hiermit von jeglicher Haftung in Bezug auf die Zahlung einer unbezahlten Provision frei, die andernfalls an den Partner zu zahlen gewesen wäre („Freigegebene Ansprüche“).

3.7 Der Partner erklärt sich hiermit einverstanden, gegen MuchBetter keine Klagen, Klagen oder sonstigen Verfahren in Bezug auf die freigegebenen Ansprüche zu verklagen, einzuleiten, freiwillig in irgendeiner Weise zu unterstützen, strafrechtlich zu verfolgen oder zu veranlassen oder strafrechtlich zu verfolgen.

3.8 Der Partner muss MuchBetter seine bevorzugte Zahlungsmethode für den Erhalt der Provision mitteilen (entweder per Banküberweisung oder auf das Kundenkonto des Partners). Sofern vom Partner nicht anders angegeben, wird die Provision direkt auf das entsprechende Kundenkonto des Partners gezahlt. Wenn das betreffende Affiliate-Kundenkonto aus irgendeinem Grund (entweder dauerhaft oder vorübergehend) geschlossen wird und der Affiliate nicht angegeben hat, dass er Zahlungen per Banküberweisung erhalten möchte, oder falsche Bankkontodaten angegeben hat, kann MuchBetter die Provision nicht zahlen. Es liegt in der Verantwortung des Partners sicherzustellen, dass das Kundenkonto des Partners aktiv bleibt. MuchBetter haftet gegenüber dem Partner nicht für Verluste oder Schäden, die durch die Sperrung oder Schließung des Partner-Kundenkontos entstehen. Der Partner stellt MuchBetter im Voraus eine Rechnung für die Provision aus.

3.9 Die Provision ist nicht an den Partner zahlbar, und der Partner verpflichtet sich, an MuchBetter gezahlte Provisionen für jeden geworbenen Kunden an MuchBetter zurückzuerstatten, wenn MuchBetter nach vernünftigem Ermessen nachweisen kann, dass sie sich auf illegales oder missbräuchliches Verhalten, betrügerische Aktivitäten oder verbotene Aktivitäten beziehen.

4 Verbotene Aktivitäten

4.1 Der Partner darf keine der folgenden Aktivitäten durchführen und muss sicherstellen, dass empfohlene Kunden keine der folgenden Aktivitäten durchführen:

(a) Mehrere Kundenkonten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MuchBetter erstellen oder betreiben.

(b) nach billigem Ermessen von MuchBetter gefälschte und/oder künstliche Einzahlungen bei MuchBetter-Händlern zum alleinigen Zweck der Generierung von Provisionen vornehmen.

(c) Eröffnung oder Betrieb eines Händlerkontos ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MuchBetter.

(d) Registrieren Sie ein Kundenkonto im Namen einer anderen Person.

(e) Erstellen oder verwenden Sie einen Mechanismus, der darauf ausgelegt ist, Anmeldungen für die MuchBetter-Dienste künstlich oder automatisch zu generieren.

(f) gefälschte, nachgeahmte, nachgeahmte, gestohlene oder anderweitig veränderte Ausweisdokumente zu verwenden.

(g) Material zu verwenden oder zu erstellen, das sexuell explizit, beleidigend, profan, hasserfüllt, bedrohlich, schädlich, gewalttätig, diffamierend, verleumderisch, belästigend oder diskriminierend ist.

(h) MuchBetter oder seine verbundenen Unternehmen in einer Weise verunglimpfen oder darstellen, die sich nachteilig auf ihren Ruf auswirkt.

(i) Zahlen oder versprechen, eine finanzielle Entschädigung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Cashback) oder eine andere Belohnung zu zahlen, die dazu bestimmt ist, geworbene Kunden zur Nutzung der MuchBetter-Dienste anzuregen.

(j) Kontoverstöße gemäß den Richtlinien zu Kontoverstößen und verbotenen Ländern oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kundenkonten durchführen.

5 Lizenzen und Nutzung von proprietären Materialien

5.1 Für die Dauer und ausschließlich für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt MuchBetter hiermit dem Partner eine widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung der von MuchBetter bereitgestellten MuchBetter-Markenzeichen, -Handelsnamen und -Logos direkt an Partner (die „Eigenes Material“).

5.2 MuchBetter behält sich das Recht vor, die gemäß Klausel 5.1 gewährte Lizenz des Partners jederzeit und nach eigenem, aber angemessenem Ermessen zu widerrufen.

5.3 Der Partner garantiert, erklärt und verpflichtet sich gegenüber MuchBetter, dass:

(a) Unless authorised in writing by MuchBetter, Affiliate shall only use and/or display the Proprietary Material on the websites, webpages, internet pages, mobile platforms or applications, and offline media platforms (including, but is not limited to, classified ads, magazines and newspapers) that have been pre-approved in writing by MuchBetter (the “Approved Media”).

(b) unless authorised in advance in writing by MuchBetter, Affiliate shall not use social media sites (including but not limited to Facebook, LinkedIn, Twitter and Instagram) to display the Proprietary Materials or promote the MuchBetter Services or MuchBetter Affiliates Programme. MuchBetter shall not authorise the display of Proprietary Materials unless given a clear and full description of the Materials to be displayed by the Affiliate in advance.

c) Affiliate shall not use and/or display the Proprietary Material in any manner that is inappropriate or that is in any way detrimental to MuchBetter;

(d) Affiliate will not alter, add to, subtract from, or otherwise modify the Proprietary Materials including proportions, colours, elements, nor animate, morph or otherwise distort the Proprietary Materials perspective or appearance;

(e) Affiliate shall not bid on any keyword or on any Pay Per Click Search Engines where such keyword contain Proprietary Materials or other Intellectual Property owned by MuchBetter (or its licensor’s) or any variation or misspelling of the same. Further, Affiliate shall not bid on any word or term that is confusingly similar to the Proprietary Materials or other Intellectual Property owned by MuchBetter (or its licensor’s).

(f) Affiliate shall not use, MuchBetter’s (or any MuchBetter affiliate) name, trademarks, logos, trade names, business name, or the names of any of the services and/or products (or any name, trademarks, logos, trade name, or business name that is confusingly similar to the foregoing) in its corporate name, trade name, e-mail address, social media network account names or domain names. In addition, Affiliate shall not apply for or register any of the same in its own name.

(g) Unless otherwise agreed in writing by MuchBetter, Affiliate may not sell, resell, assign, licence, sublicense or otherwise transfer rights to the Proprietary Materials, the MuchBetter Services or any Confidential Information. If Affiliate makes any amendments, derivative works or improvements to the Proprietary Materials or other Intellectual Property belonging to MuchBetter Affiliate agrees that such modifications shall be owned by MuchBetter.

Der Partner tritt hiermit alle diese Änderungen unwiderruflich an MuchBetter ab und überträgt sie und verzichtet auf jegliche Urheberpersönlichkeitsrechte daran.

b5.4 MuchBetter and/or its affiliates and/or licensors own all right, title and interest, including all copyright, trademark and other intellectual property rights, in and to the MuchBetter and MuchBetter name and brand, the Proprietary Materials, the MuchBetter Services and all components used in providing the MuchBetter Services.

5.5 Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist so auszulegen, dass es dem Partner das Eigentum an urheberrechtlich geschützten Materialien oder anderem geistigen Eigentum von MuchBetter gewährt. Der Partner darf keinen Eigentumsanspruch auf geschützte Materialien oder anderes geistiges Eigentum erheben, die dem Partner von MuchBetter in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt oder zur Verfügung gestellt wurden.

5.6 MuchBetter kann nach eigenem Ermessen jede gemäß dieser Klausel 5 erteilte Zustimmung nach Benachrichtigung des Partners widerrufen. Nach Erhalt einer solchen Mitteilung wird der Partner diese Werbung für die MuchBetter-Dienste oder die Verwendung oder Anzeige von urheberrechtlich geschützten Materialien oder anderen Logos oder Marken von MuchBetter (oder einem mit MuchBetter verbundenen Unternehmen) usw. unverzüglich einstellen.

5.7 MuchBetter behält sich das Recht vor, die genehmigten Medien und alle anderen Kommunikationsformen, Medien und Websites jederzeit ohne Vorankündigung an den Partner zu überprüfen, um sicherzustellen, dass der Partner diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Nutzungsbedingungen für Kundenkonten einhält.

6 Partnergarantien

6.1 Der Partner garantiert, erklärt und verpflichtet sich gegenüber MuchBetter, dass:

(a) Alle Informationen, die der Partner MuchBetter zur Verfügung gestellt hat, sind wahr, genau und vollständig.

(b) Es darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MuchBetter und gegebenenfalls die vorherige schriftliche Zustimmung des vorgesehenen Empfängers keine Massen-E-Mails (Spam) verteilen, in denen MuchBetter, die MuchBetter-Dienste oder deren Nutzung in irgendeiner Weise erwähnt oder darauf verwiesen wird die geschützten Materialien. Darüber hinaus ist der Partner dafür verantwortlich sicherzustellen, dass seine Kommunikationspraktiken allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

(c) Es darf das MuchBetter-Partnerprogramm oder die MuchBetter-Dienste nicht in Ländern anbieten, bewerben oder vermarkten, in denen MuchBetter: (a) verboten oder eingeschränkt ist, Zahlungsverarbeitungsdienste anzubieten; oder (b) den Partner darüber informiert, das MuchBetter-Partnerprogramm und/oder die MuchBetter-Dienste nicht zu bewerben. Eine Liste der verbotenen Länder ist auf Anfrage erhältlich.

(d) Es muss alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften, Lizenzen, Vorschriften und Verhaltenskodizes einhalten, die für die Förderung und Vermarktung der MuchBetter-Dienste und des MuchBetter-Partnerprogramms gelten;

(e) Sofern nicht schriftlich von MuchBetter autorisiert, darf es keine finanzielle Vergütung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Cashback) oder andere Belohnungen anbieten oder gewähren, die darauf abzielen, geworbene Kunden zur Nutzung der MuchBetter-Dienste anzuregen.

(f) Es darf und wird sicherstellen, dass die geworbenen Kunden keine verbotenen Aktivitäten durchführen.

(g) Sofern nicht schriftlich von MuchBetter genehmigt, darf MuchBetter keine Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, MuchBetter-Kunden zu veranlassen, zu ermutigen oder zu veranlassen, ihre bestehende Vereinbarung mit MuchBetter zu ändern oder zu kündigen, um ein empfohlener Kunde zu werden.

(h) Er darf nicht gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MuchBetter verstoßen und stellt sicher, dass die geworbenen Kunden nicht gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MuchBetter verstoßen oder versuchen, die Sicherheits- oder Verifizierungsverfahren von MuchBetter zu umgehen

(i) Es wird keine Transaktionen durchführen oder wissentlich davon profitieren, die MuchBetter nach eigenem Ermessen als verdächtig, nicht autorisiert, betrügerisch oder böswillig erachtet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Transaktionen, die sich auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug oder andere illegale Aktivitäten beziehen.

(j) Es wird mit MuchBetter zusammenarbeiten, um vermutete illegale, missbräuchliche oder betrügerische Aktivitäten zu untersuchen.

(k) Es wird unsere Richtlinie zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption einhalten.

7 Vertraulichkeit

7.1 Jede Partei wird die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur zum Zweck der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nur in dem für diesen Zweck erforderlichen Umfang verwenden und reproduzieren und die Offenlegung der vertraulichen Informationen der anderen Partei auf ihre Mitarbeiter, Berater oder unabhängige Vertragspartner, die die vertraulichen Informationen der anderen Partei kennen müssen, und werden diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weitergeben. MuchBetter kann auch vertrauliche Informationen des Partners an seine Partner weitergeben, um seine Verpflichtungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfüllen oder das MuchBetter-Partnerprogramm zu verwalten. Ungeachtet des Vorstehenden stellt es keinen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar, wenn eine der Parteien vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegt, wenn dies nach geltendem Recht und geltenden Vorschriften oder in einer gerichtlichen oder anderen behördlichen Untersuchung oder einem Verfahren erforderlich ist.

7.2 Die empfangende Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nach Beendigung oder Ablauf dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf Anfrage der offenlegenden Partei zurückzugeben oder zu vernichten und zu bestätigen, dass diese Vernichtung abgeschlossen ist.

7.3 Die Parteien vereinbaren, dass, wenn die empfangende Partei einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Klausel 7 begeht oder mit einem Verstoß droht, die offenlegende Partei das Recht hat, eine Unterlassungsklage oder eine andere Klage nach Gesetz oder Billigkeit zu erheben die Bedingungen dieser Klausel 7 ausdrücklich durchzusetzen, wobei anerkannt und vereinbart wird, dass eine solche Verletzung oder drohende Verletzung zu irreparablen Schäden führen kann und dass Schadensersatz in Geld möglicherweise kein angemessenes Rechtsmittel darstellt.

7.4 Die Parteien verpflichten sich sicherzustellen, dass ihre verbundenen Unternehmen, Eigentümer, leitenden Angestellten, Berater und Vorstandsmitglieder die oben genannte Vertraulichkeitsverpflichtung einhalten.

8 Vertretung der Autorität

8.1 Jede Partei garantiert und sichert zu, dass sie alle erforderlichen Rechte und Befugnisse hat und beibehalten wird, um ihre Verpflichtungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzugehen und zu erfüllen.

9 Haftung und Schadensersatz

9.1 Keine der Parteien haftet aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten) oder anderweitig für strafbare, exemplarische, indirekte oder Folgeschäden oder Schäden jeglicher Art im Zusammenhang mit oder aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9.2 Keine der Parteien haftet für indirekte Gewinn- oder Vertragsverluste, Firmenwert- oder Reputationsverluste, entgangene Chancen, entgangene Einnahmen oder Verluste Dritter, unabhängig davon, ob diese vorhersehbar waren oder einer Partei zugefügt wurden Aufmerksamkeit.

9.3 Vorbehaltlich der Klauseln 9.4 und 9.7 ist die Gesamthaftung von MuchBetter aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit oder anderweitig aus oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens oder einem Jahrestag davon (jeweils ein „ Vertragsjahr“) ist auf (i) 10.000 USD oder (ii) den Gesamtbetrag der von MuchBetter an den Partner im vorherigen Vertragsjahr gezahlten Provision (oder im ersten Vertragsjahr die bis dato erhaltene Provision) begrenzt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. .

9.4 Soweit nach den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften zulässig, darf nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung einer Partei für Folgendes ausschließen oder einschränken:

(a) Betrug und betrügerische Falschdarstellung;

(b) Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit;

(c) vorsätzliches und böswilliges Fehlverhalten;

(d) Schäden an realem oder materiellem persönlichem Eigentum;

(e) Verstoß gegen die Klauseln 5 (Lizenzen und Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material), 6 (Partnergarantien), 7 (Vertraulichkeit) und 10 (Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften).

9.5 Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders angegeben, haftet keine der Parteien gegenüber der anderen Partei für eine Haftung, die sich aus ihrer jeweiligen Beziehung zu den vermittelten Kunden ergibt.

9.6 MuchBetter haftet nicht für Folgendes:

(a) jede Aussetzung oder Weigerung, Zahlungen anzunehmen, von denen MuchBetter Grund zu der Annahme hat, dass sie in betrügerischer Absicht oder ohne ordnungsgemäße Autorisierung vorgenommen wurden oder ein Sicherheitsrisiko darstellen;

(b) die erhaltenen Zahlungsanweisungen enthalten falsche oder falsch formatierte Informationen; oder

(c) Hardware, Software oder Internetverbindung funktionieren nicht richtig;

9.7 Der Partner hält MuchBetter und seine verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter und Direktoren auf Verlangen von allen Ansprüchen, Verlusten, Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Reputationsschäden, Geschäftsverlusten oder anderen Schäden (einschließlich angemessener Anwaltskosten) frei und schadlos, die entstehen, direkt oder indirekt aus einem Verstoß gegen die Klauseln 4, 5, 6, 7 und 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9.8. Jede Partei ist für ihre eigenen Steuerpflichten verantwortlich, und der Partner hält MuchBetter schadlos gegenüber allen Ansprüchen, die sich daraus ergeben, dass der Partner oder der Verwandte des Partners seine Steuerpflichten missachtet oder verletzt.

10 Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften

10.1 Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen beide Parteien alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhalten, die von Zeit zu Zeit in Kraft sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Modern Slavery Act 2015, Anti-Bribery Act 2010 und MuchBetters Anti-Bribery und Korruptionsrichtlinie.

10.2 Die Parteien haben und werden während der Laufzeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre eigenen Richtlinien und Verfahren beibehalten, um die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften sicherzustellen.

10.3 Der Partner muss MuchBetter unverzüglich jede Anfrage oder Forderung nach unangemessenen finanziellen oder anderen Vorteilen jeglicher Art melden, die der Partner im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhält;

10.4 Auf Anfrage von MuchBetter muss der Partner MuchBetter schriftlich bestätigen, dass der Partner und alle Personen, die mit dem Partner gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbunden sind, diese Klausel 10 einhalten.

10.5 Der Partner stellt sicher, dass jede mit dem Partner verbundene Person, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbringt, dies nur auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrages tut, der dieser Person Bedingungen auferlegt und vor ihr sichert, die denen entsprechen, die dem Partner gemäß dieser Klausel auferlegt werden

10. Der Partner ist für die Einhaltung und Leistung durch diese Personen verantwortlich und haftet gegenüber MuchBetter direkt für jeden Verstoß gegen diese Klausel 10 durch diese Personen.

11 Laufzeit und Kündigung

11.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beginnen mit dem früheren der folgenden Zeitpunkte: (a) dem Datum, an dem der Partner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MuchBetter akzeptiert; oder (b) das Datum, an dem der Partner mit der Erbringung der in Ziffer 2.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Dienstleistungen beginnt und fortgesetzt wird, sofern er nicht gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt wird.

11.2 Jede Partei kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Angabe von Gründen kündigen, indem sie die andere Partei dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich benachrichtigt.

11.3 MuchBetter kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sofortiger Wirkung kündigen und die Zahlung der Provision einstellen, wenn der Partner gegen die Klauseln 4 (Verbotene Aktivitäten), 5 (Lizenzen und Verwendung von proprietären Materialien), 6 (Gewährleistungen), 7 (Vertraulichkeit) oder (10) Einhaltung geltender Gesetze verstößt und Vorschriften.

11.4 Jede Partei kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen fristlos kündigen, indem sie die andere Partei (die „säumige Partei“) schriftlich benachrichtigt:

(a) Wenn die säumige Partei einen Konkursantrag stellt, zahlungsunfähig wird oder eine Vereinbarung oder einen Vergleich mit oder eine Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger trifft oder ein Konkursverwalter für die säumige Partei oder ihr Geschäft bestellt wird oder die säumige Partei eingeht Liquidation entweder freiwillig (anders als zum Wiederaufbau oder zur Fusion) oder zwangsweise.

(b) Wenn die säumige Partei gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt und dieser Verstoß (falls behebbar) nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach schriftlicher Mitteilung an die säumige Partei behoben wird, in der die Angelegenheit oder Umstände identifiziert werden, die die wesentliche Verletzung darstellen. , jeder Verstoß gegen die Verpflichtungen des Partners gemäß Klausel 3 (Provision), 4 (Verbotene Aktivitäten), 5 (Lizenzen und Verwendung von proprietären Materialien), 6 (Partnergarantien), 7 (Vertraulichkeit) oder 10 (Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften). einen wesentlichen Verstoß darstellen.

11.5 MuchBetter kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn der Partner während eines Zeitraums von sechs (6) Monaten nach Beitritt zum MuchBetter-Partnerprogramm keine markierten Konten hatte.

12 Folgen der Kündigung

12.1 Unbeschadet und vorbehaltlich Klausel 12.2 zahlt MuchBetter bei Kündigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle Provisionen, die dem Partner bis zum Datum des Inkrafttretens der Kündigung geschuldet werden. Danach ist MuchBetter ab dem Wirksamkeitsdatum der Kündigung nicht mehr verpflichtet, Partner zu werden.

12.2 Vorbehaltlich der Klauseln 3.6 und 3.8 stellt MuchBetter, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MuchBetter gemäß Klausel 11.3 oder 11.4 gekündigt werden, die Zahlung der Provision an den Partner für alle geworbenen Kunden sofort nach der Kündigung ein.

12.3 Die Kündigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie auch immer sie entsteht, berührt keine tatsächlichen oder eventuellen Verbindlichkeiten oder Ansprüche einer der Parteien hiervon, die vor der Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstanden sind.

12.4 Bei Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss der Partner:

(a) jegliches Material, das dem Partner von MuchBetter zur Verfügung gestellt wurde, unverzüglich an MuchBetter zurücksenden;

(b) keine vertraulichen Informationen zu verwenden, die ihm gemäß Abschnitt 7 zur Verfügung gestellt wurden; Und

(c) die Verwendung von geschützten Materialien und jeglichem geistigen Eigentum von MuchBetter, die dem Partner direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt oder zur Verfügung gestellt wurden, unverzüglich einzustellen.

12.5 Jede Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Verpflichtung nach der Kündigung oder dem Ablauf dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auferlegt, überdauert die Kündigung oder den Ablauf dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Klauseln 1, 3, 4, 6, 7, 8 , 9, 10, 12 und 13.

13 Heilmittel

13.1 Unbeschadet der Rechtsbehelfe gemäß den Klauseln 3 (Provision), 9 (Haftungsbeschränkung) und 11 (Laufzeit und Kündigung), wenn der Partner gegen eine Bestimmung dieser Bedingungen verstößt oder wenn MuchBetter Grund zu der Annahme hat, dass der Partner gegen eine Bestimmung dieser Bedingungen verstößt und Bedingungen behält sich MuchBetter das Recht vor, nach eigenem Ermessen eine und/oder alle der folgenden Maßnahmen durchzuführen:

(a) Weisen Sie den Partner an, alle von MuchBetter erteilten Anweisungen unverzüglich auszuführen, einschließlich (ohne Einschränkung) der sofortigen Aussetzung solcher Aktivitäten.

(b) Keine Provisionszahlungen mehr für gekennzeichnete Konten.

(c) Reduzieren Sie den Provisionsbetrag für fällige und zahlbare gekennzeichnete Konten.

14 Beziehung der Parteien

14.1 AFFILIATE UND MUCHBETTER SIND UNABHÄNGIGE AUFTRAGNEHMER GEMÄSS DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, UND NICHTS HIERIN WIRD AUSGELEGT, UM EINE PARTNERSCHAFT, EIN GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN ODER EINE AGENTURBEZIEHUNG ZWISCHEN IHNEN ZU BEGRÜNDEN. KEINE PARTEI IST BEFUGT, IM NAMEN ODER AUFTRAG DER ANDEREN ZU HANDELN ODER DIE ANDERE IN IRGENDEINER WEISE ZU VERBINDEN.

15 Rechte Dritter
Keine Person, die keine Partei dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, hat Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 oder anderweitig, eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen.

16 Steuern
MuchBetter ist nicht verantwortlich für Steuern, Abgaben, Veranlagungen, Bußgelder, Abgaben oder andere Beträge, die der Partner an eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde zu zahlen hat, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben. Der Partner ist verantwortlich für die Meldung und Zahlung aller Steuern, Abgaben, Veranlagungen, Bußgelder, Abgaben oder anderer zahlbarer oder meldepflichtiger Beträge in Bezug auf Provisionen, die durch das MuchBetter-Partnerprogramm verdient wurden.

17 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
MuchBetter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, einschließlich der Änderung des anwendbaren Provisionssatzes, und der Teilnahme des Partners am MuchBetter-Partnerprogramm neue oder zusätzliche Bedingungen aufzuerlegen. Änderungen werden wirksam, sobald sie auf der MuchBetter-Website veröffentlicht werden. Die fortgesetzte Teilnahme des Partners am MuchBetter-Partnerprogramm nach solchen Änderungen gilt als Zustimmung dazu.

18 Hinweise
Mitteilungen an den Partner werden an die primäre E-Mail-Adresse gesendet, die für das Partner-Kundenkonto registriert ist. Mitteilungen an MuchBetter sind zu richten an affiliate@MuchBetter.com. Alle Mitteilungen gelten 24 Stunden nach dem Absenden als zugestellt.

19 Höhere Gewalt
Keine Partei ist haftbar, wenn sie nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen direkt oder indirekt aufgrund von Ereignissen oder Umständen zu erfüllen, die sich ihrer angemessenen Kontrolle entziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: das Unterlassen oder Unterlassen einer Handlung durch die Regierung; Telekommunikationsbetreiber oder andere zuständige Behörden; Krieg, Militäroperationen oder Aufruhr; Schwierigkeiten, Verzögerungen oder Fehler in Maschinen, Datenverarbeitungssystemen, Herstellung, Produktion; Bereitstellung der MuchBetter-Dienste durch Dritte oder in Bezug auf verbundene Unternehmen die Bereitstellung der Dienste gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen; höhere Gewalt, schlechtes Wetter, Ausfall oder Mangel an Stromversorgung, Überschwemmung, Dürre, Blitzschlag oder Feuer; Streik, Aussperrung, Arbeitskampf oder Arbeitsunruhen.

20 Auftrag

20.1 Der Partner darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MuchBetter nicht alle oder einige seiner Rechte oder Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder auf andere Weise handeln.

20.2 Unbeschadet der Klausel 20.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, falls der Partner:

(a) ein anderes bestehendes verbundenes Unternehmen von MuchBetter oder dessen Geschäft erwirbt;

(b) von einem anderen bestehenden verbundenen Unternehmen von MuchBetter erworben oder sein Geschäft erworben wird;

(c) mit einem anderen bestehenden MuchBetter-Tochterunternehmen fusioniert; oder

(d) erworben wird oder sein Geschäft von einem Dritten erworben wird, der kein bestehendes verbundenes Unternehmen von MuchBetter ist

Der Partner muss MuchBetter benachrichtigen, bevor die Transaktionen abgeschlossen werden. MuchBetter behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen: (1) im Fall von Klausel 20.2(d) den Antrag des Dritten auf Teilnahme am MuchBetter-Partnerprogramm abzulehnen; (2) den Provisionssatz variieren; (3) die Zahlung von Provisionen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzustellen; und/oder (4) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern oder kündigen.

21 Geltendes Recht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem MuchBetter-Partnerprogramm ergeben, unterliegen den Gesetzen von England und Wales und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Die Parteien erklären sich hiermit unwiderruflich damit einverstanden, sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England für die Beilegung aller Ansprüche, Streitigkeiten oder Angelegenheiten zu unterwerfen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben.

22 Verzicht
Ein Verzicht auf ein Recht aus diesen AGB ist nur wirksam, wenn er schriftlich vereinbart oder erklärt wird. Eine Verzögerung bei der Ausübung eines Rechts oder die Nichtausübung eines Rechts gilt nicht als Verzicht und hindert eine Partei nicht daran, dieses Recht in Zukunft auszuüben (vorbehaltlich der Bestimmungen des Limitations Act 1980).

23 Gesamte Vereinbarung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzen und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Vereinbarungen, Gewährleistungen und Zusicherungen in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Jede Partei erkennt an, dass sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur im Vertrauen auf die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Zusicherungen, Gewährleistungen, Versprechungen und Bedingungen eingegangen ist, und, sofern nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, übernimmt keine der Parteien irgendeine Haftung Einhaltung jeglicher anderer Zusicherungen, Gewährleistungen oder Zusagen, die vor dem Datum dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgegeben wurden, es sei denn, sie wurden in betrügerischer Absicht abgegeben.

24 Salvatorische Klausel
Wenn irgendein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird dieser Teil vom Rest der Allgemeinen Geschäftsbedingungen getrennt, die weiterhin in vollem Umfang gültig und durchsetzbar sind gesetzlich zulässigen Umfang.

25 Sprache
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in englischer Sprache verfasst. Wenn sie in andere Sprachen übersetzt werden, dient dies nur der Übersichtlichkeit und die englische Version ist maßgebend.

26 Schlussbestimmungen

Vor der Teilnahme am MuchBetter-Partnerprogramm bestätigt der Partner:

(a) dass alle Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzeln ausgehandelt wurden, die Verhandlungen in gutem Glauben geführt wurden und weder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Allgemeinen noch einzelne Bestimmungen einzeln als unlauterer Vorteil für eine Partei angesehen werden können.

(b) alle Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen fair sind und keine der Parteien begünstigen;

(c) Vor dem Beitritt zum MuchBetter-Partnerprogramm hat der Partner alle Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geprüft und bewertet (einschließlich, aber nicht einschränkend, Bestimmungen zur Preisgestaltung, Berechnung der Provisionsgebühr, Kündigungsklauseln, Klauseln zur Haftungsbeschränkung),

(d) Der Partner war mit allen Einzelheiten des MuchBetter-Partnerprogramms vertraut.